Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie zum Thema Energieausweis benötigen, wie z.B. die gesetzlichen Grundlagen, die enthaltenen Daten oder auch Vergleichswerte, mit denen Sie die Werte in Ihrem Energieausweis noch besser beurteilen können. Bei Fragen zum Thema Energieausweis empfehlen wir das Energieausweis-Forum von energiesparhaus.at.
Was ist eigentlich ein Energieausweis?
Wer benötigt einen Energieausweis?
Welche Kosten entstehen für die Erstellung
Erklärung der Begriffe im Energieausweis
Was passiert wenn kein Energieausweis
vorhanden ist?
Per Gesetz sind die befugten Berufsgruppen (z.B. Ziviltechniker, Baumeister, Gewerbetreibende in den Bereichen Heizungstechnik, Elektrotrechnik etc.) berechtigt, Energieausweise auszustellen. Energieausweis-Aussteller in Ihrer Region können Sie hier finden: Energieausweis-Aussteller-Suche
Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto
vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin
enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Je
nach Bundesland sind die Berechnungsmodelle etwas unterschiedlich. Der
wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten: Die
Energiekennzahl für Ihr Haus (=der spezifische Heizwärmebedarf). Der
ebenfalls sehr prominent angeführte
"Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor" (fGEE) istseit 2012 in neuen Ausweisen angeführt und stellt einen Vergleichswert mit einem Referenzgebäude dar. Der Energieausweis muss
von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt
werden ( Liste
der Energieausweisaussteller)
Bei allen neuen Gebäuden benötigt man einen Energieausweis bereits
beim behördlichen Bauverfahren. Auch bei umfassender
Sanierung, bei Zu- und auch bei Umbauten ist ein
Energieausweis nötig. Weiters ist ein Energieausweis
ebenfalls bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von
Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten
vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises
beträgt maximal zehn Jahre. Bereits
erstellte alte Energieausweise ohne Gesamtenergieeffizienzfaktor
behalten ihre Gültigkeit (bis zu 10 Jahre). Als Käufer oder Mieter
können Sie zwei Rechte einfordern: Die Vorlage eines Energieausweises vor
dem Vertragsabschluss und die Übergabe eines Energieausweises (eine
vollständige Kopie ist auch erlaubt) innerhalb von 14 Tagen nach
Vertragsabschluss. Für Einfamilienhäuser ist es zulässig, dass der
Ausweisaussteller einen Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz
eines vergleichbaren Gebäudes(hinsichtlich Größe, Energieeffizienz, Lage etc.)
ausstellt. Wenn es nur um eine Wohnung in einem Haus mit mehreren
Wohneinheiten geht reicht es, wenn ein Energieausweis für das gesamte
Gebäude vorgelegt wird (gilt auch für Eigentümergemeinschaften).
Die Kosten sind nicht reguliert und somit mit dem Ersteller
direkt zu verhandeln. Der früher öfter genannte Richtwert von 1 Euro
pro Quadratmeter ist eher unrealistisch. Im Objektbereich (viele
gleichartige Wohnungen in einem Haus) wird das zwar erreichbar sein,
für Einfamilienhäuser muss man aber mindestens das doppelte rechnen.
Insbesondere bei Altbauten mit vielen
Bauteilen und schlechten Plänen können die Kosten
deutlich höher sein.
Insgesamt gesehen ist aber das Risiko, keinen Energieausweis
vorzulegen, viel zu hoch im Vergleich zu den Kosten für die
Ausweiserstellung. Wenn Sie ein Objekt verkaufen oder vermieten wollen,
sollten Sie also auf jeden Fall einen Ausweis vorlegen, um etwaige
nachfolgende Forderungen zu vermeiden.
An dieser Stelle werden nur Energieausweise für Wohngebäude betrachtet. Diese enthalten den Heizwärmebedarf, den Warmwasser-Wärmebedarf, den Heiztechnik-Energiebedarf, den Endenergiebedarf und ggf. noch Empfehlungen für Verbesserungen. Ein eventueller Kühlbedarf oder der Bedarf für die Beleuchtung sind nicht enthalten, diese Werte werden nur für Nicht-Wohngebäude ermittelt.
Spezfischer Heizwärmebedarf HWB
(Energiekennzahl):
Der spezifische Heizwärmebedarf (die
eigentliche Energiekennzahl) ist der gebräuchlichste
Vergleichswert, um die thermische Qualität der
Gebäudehülle zu beschreiben. Diese Energiekennzahl wird
in kWh/m².a angegeben (sprich: Kilowattstunden pro
Quadratmeter und Jahr). Sie sagt aus, wieviel Energie Ihr
Haus pro Quadratmeter Fläche im Jahr für die Raumwärme
benötigen würde, wenn es am Referenzstandort stehen
würde (also auf Basis eines Referenzklimas, nicht am
tatsächlichen Standort). Damit ist dieser Wert zum
Vergleich der thermischen Qualität von Häusern sehr gut
geeignet. Um den Kennwert auf einen Blick abschätzen zu
können wird er neben die farbige Skala in der
entsprechende Kategorie gedruckt.
Spezifischer Heizwärmebedarf HWB
(standortbezogen):
Dieser Heizwärmebedarf beschreibt den zu erwartenden
Energieverbrauch bei Ihrem Haus. Je nach Ihrem
Benutzerverhalten (energiesparendes Verhalten) kann Ihr
tatsächlicher Verbrauch auch abweichen. Bei Neubauten
ist im ersten Jahr der Verbrauch oft deutlich erhöht,
weil Bauteile noch austrockenen müssen.
Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE
Dieser Wert vergleicht das Gebäude mit einem
Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand aus 2007. Es kann somit
abgeschätzt werden, ob es sich beim vorliegenden GEbäude um ein
energetisch besseres (fGEE < 1) oder energetisch schlechteres
(fGEE > 1) Gebäude handelt. Je höher der fGEE, desto schlechter ist
das Gebäude.
Warmwasserwärmebedarf WWWB,
Heiztechnikenergiebedarf HTEB:
Der Energiebedarf für die Warmwasserbereitstellung und
der Energiebedarf für die Verluste der Heizungsanlage
(bei Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Abgabe).
Endenergiebedarf:
Die notwendige von außen zugeführte
Energiemenge für Raumwärme und Warmwasser (zB. der
Strom für die Wärmepumpe oder der Energieinhalt der
gelieferten Pellets). Mit dieser wird also nicht nur der
Bedarf für Heizung und Warmwasser gedeckt, sondern auch
alle Verluste, die dabei entstehen.
Brutto-Grundfläche:
Wird auch als Bruttogeschoßfläche oder
Bruttogrundrissfläche bezeichnet. Die Bruttogrundfläche
ist die Summe aller Flächen inklusive der Wände (ohne
Wände wäre es die Nettogeschoßfläche). Auf diesen
Wert wird der jährliche Energiebedarf bezogen.
Kompaktheit (A/V-Verhältnis):
Diese stellt einen Kennwert für die Gebäudegeometrie
dar. Nähere Details dazu finden Sie hier.
Klimaregion:
In der Realität wird das Haus einen anderen
Energiebedarf haben als am Referenzstandort. Aus diesem
Grund wird das Standortklima mittels der Klimaregionen
berücksichtigt.
Klimadaten:
Die Klimadaten beschreiben die langjährigen
Durchschnittswerte für Ihre Bauadresse. Die Heiztage
beschreiben die Anzahl der Tage, an denen in
durchschnittlichen Häusern geheizt werden muss. Die
Heizgradtage beschreiben dazu noch, wieviel
Temperaturunterschied an den Heiztagen zwischen außen
und innen besteht. Die Normaußentemperatur gibt die
kälteste Durchschnittstemperatur im Jahr an (im
langjährigen Durchschnitt). Die Globalstrahlung ist jene
Energie, die von der Sonne auf einen m² ebene Fläche
während einer Heizperiode geliefert wird.
Der U-Wert beschreibt bei einem Bauteil (z.B. Wand oder Fenster) den Wärmedurchgang je Quadratmeter und Grad Temperaturunterschied zwischen innen und außen. Der U-Wert sollte also bei jedem Bauteil der thermischen Hülle möglichst niedrig sein. Im Energieausweis ist deshalb auch der mittlere U-Wert der Gebäudehülle angegeben.
Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aktualität übernommen. Haftungsansprüche, welche durch die Nutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Energieausweis-Vorlage-Gesetz sind sowohl Vermieter bzw. Verkäufer, interessanterweis aber auch Makler und Vermittler in der Pflicht. Bei Verkauf und Vermietung muss bereits seit längerem ein Energieausweis vorgelegt werden. Aber auch in Inseraten muss seit Dez. 2012 der Heizwärmebedarf und der Energieeffizienzfaktor angegeben werden.Wenn trotz Verpflichtung kein Energieausweis (oder ein zu alter bzw. unvollständiger Energieausweis) vorgelegt wird, dann wird davon ausgegangen, dass die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht, das ist schon länger so. Seit Dezember 2012 kann der Käufer oder Mieter jedoch den Energieausweis einklagen oder selbst einen Ausweis erstellen lassen und die Kosten dem Verkäufer oder Vermieter rückfordern (innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss). Rein rechtlich stellt das Versäumnis eine Verwaltungsübertretung dar und kann somit bei einer Anzeige mit bis zu rund € 1.500,- bestraft werden. Ein Entfall der Energieausweisvorlage lässt sich übrigens nicht durch einen Vertragspassus ausschließen. Derartige Vertragliche Vereinbarungen sind nicht rechtswirksam.
Somit dient der
Energieausweis rechtlich gesehen dem Schutz des Verkäufers: Wenn kein
Energieausweis vorgelegt wird und das Gebäude nicht eine
dem Alter und der Art entsprechende
Gesamtenergieeffizienz aufweist, kann der Käufer oder
Mieter Gewährleistungsansprüche stellen (bei
Vermietungen heißt das in der Praxis Preisminderung,
also Reduktion der Miete).
Weitere Informationen finden Sie im Energieausweis-Vorlage-Gesetz